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Schüler, Studenten, Auszubildende, Bundesfreiwilligendienstleistende, sonstige - nach den Bundes- und Landesvorschriften- Freiwilligendienstleistende, Schwerbehinderte, Erwerbslose, Rentner, Ehrenamtler.
Der Nachweis (z.B. Schülerausweis) muss mitgebracht und bei Aufforderung vorgelegt werden.